Regelung

CAMP NA WYDMIE REGLEN
  1. Der Campingtag dauert von 13:00 Uhr bis 12:00 Uhr mittags am folgenden Tag.
  2. Einchecken vor Ort von 13:00 bis 20:00 Uhr (Rezeption schließt um 20:00 Uhr).
  3. Die Lage des Campingplatzes/Stellplatzes wird Ihnen stets vom Rezeptionsmitarbeiter mitgeteilt.
  4. Erscheint ein Gast am Anreisetag nach 20:00 Uhr nicht zu seiner Reservierung, wird diese storniert.
  5. Im Falle einer Stornierung der Reservierung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
  6. Die Nachtruhe gilt von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
  7. In unseren Ruhezeiten achten wir auf unsere eigene Ruhe und die Ruhe anderer. Das Organisieren von Partys, das Abspielen lauter Musik und andere störende Aktivitäten sind verboten, auch tagsüber, also außerhalb der Ausgangssperre.
  8. Es ist Pflicht, einen Feuerlöscher im Fahrzeug oder Fahrzeuggespann mitzuführen. Es wird empfohlen, einen außerhalb des Eingangs zu Ihrem Anhänger oder Wohnmobil anzubringen.
  9. Der Spielplatz ist von 8:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Kinder müssen auf dem Spielplatz von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Fahrräder und Roller dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Wegen benutzt werden; das Fahren auf den Parkplätzen oder Fußwegen ist verboten.
  10. Die Gäste, die auf dem Campingplatz ankommen, müssen sich an der Rezeption registrieren und den für die angegebene Aufenthaltsdauer fälligen Betrag beim Einchecken entrichten, bevor sie den zugewiesenen Bereich betreten dürfen.
  11. Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts ist nur möglich, nachdem Sie die Verfügbarkeit für die folgenden Tage an der Rezeption geprüft und die zusätzliche Gebühr entrichtet haben.
  12. Personen, die nicht auf dem Campingplatz registriert sind, dürfen sich nach vorheriger Absprache mit der Rezeption auf dem Gelände aufhalten, jedoch nicht später als um 22:00 Uhr.
  13. Aus Sicherheitsgründen ist das Eingangstor zwischen 22:00 und 8:00 Uhr geschlossen. Das Betreten und Verlassen des Campingplatzes ist nach 22:00 Uhr untersagt, außer in Situationen, in denen die Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist.
  14. Personen, die sich mit dem Fahrzeug innerhalb des Campingplatzes bewegen, werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen und ihre Geschwindigkeit auf 10 km/h zu reduzieren.
  15. Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt; Besitzer müssen einen gültigen Impfpass vorlegen und Hunde zusätzlich mit Maulkorb und Leine führen. Haustiere dürfen sich nicht ohne Aufsicht frei auf dem Campingplatz bewegen. Besitzer sind für die Hinterlassenschaften ihrer Tiere verantwortlich.
  16. Vor der Abreise vom Campingplatz sind die Gäste verpflichtet, den Ort, an dem sie übernachtet haben, aufzuräumen und unbeschädigt zu hinterlassen.
  17. Fahrzeuge und Anhänger dürfen auf dem Parkplatz nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und über die markierten, befestigten Rampen abgestellt werden. Zuwiderhandlungen und Beschädigungen des Parkplatzes werden mit einer einmaligen Gebühr von 500 PLN geahndet.
  18. Auf dem Campingplatz gilt Mülltrennung.
  19. Der Gast des Campingplatzes haftet finanziell für jegliche Beschädigung oder Zerstörung der Ausrüstung und technischen Geräte des Campingplatzes, die durch sein eigenes Verschulden oder das Verschulden von Besuchern verursacht wird.
  20. Der Campingplatz kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt die Campingplatzordnung grob verletzt oder auf andere Weise die Ruhe des Aufenthalts der Gäste oder den Betrieb des Campingplatzes gestört hat.
  21. Das Personal des Campingplatzes (Servicepersonal) kann eine Person, deren Verhalten den Frieden stört oder die Sicherheit anderer auf dem Campingplatz anwesender Personen gefährdet, auffordern, den Campingplatz zu verlassen.
  22. Folgendes ist verboten:
    - Geschirr spülen und Campingtoiletten an Orten leeren, die nicht dafür vorgesehen sind,
    - Tiere in Sanitäranlagen baden, Tiere in Sanitäranlagen bringen,
    - Waschen von Fahrzeugen und Wohnwagen auf dem Campingplatz,
    - Wäscheleinen zwischen Bäumen aufhängen,
    - Laden von Elektrofahrzeugen außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs,
  23. Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
  24. Der Anschluss an und die Trennung vom Stromnetz (Verteilerkasten) dürfen nur von autorisiertem Campingplatzpersonal durchgeführt werden. Die Stromanschlüsse sind auf dem Campingplatz mit 6 A, in der CAMP-Zone mit 10 A und für Geräte mit maximaler Last von 2200 Watt mit 10 A bzw. 3500 Watt mit 16 A abgesichert. Gäste, die einen Stromanschluss benötigen, müssen ein eigenes Verlängerungskabel mit einem Mindestquerschnitt von 3 x 1,5 mm² mitbringen. Verlängerungskabel dürfen nicht aus einzelnen Teilen bestehen (ausgenommen sind professionelle Steckdosenabdeckungen) und dürfen sich nicht in schlechtem Zustand befinden. Das Einwickeln von Steckern in Plastiknetze oder -tüten ist verboten. Dünnere Drähte und zweiadrige Kabel (ohne Erdung) werden nicht akzeptiert. Die empfohlene Kabellänge beträgt maximal 25 m.
  25. Alle Personen, die sich auf dem Gelände des Zentrums aufhalten, müssen die Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen einhalten. Insbesondere ist Folgendes verboten:
    - ein Feuer entzünden
    - unter Verwendung von offenem Feuer,
    - Verwendung und Handhabung von Sportwaffen und pneumatischen Waffen - Luftgewehren.
    - Die Verwendung von Gasgrills ist erlaubt.
  26. Personen, die vulgäre Ausdrücke verwenden und die oben genannten Bestimmungen nicht einhalten, werden aufgefordert, das Gelände ohne Rückerstattung für den nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt zu verlassen.
  27. Der Campingplatzbesitzer haftet nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum der Gäste.
  28. Der Gast ist verpflichtet, alle Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten.
    Verstößt ein Gast gegen die in dieser Verordnung festgelegten Verbote, kann der Campingplatzbetreiber ihm den weiteren Aufenthalt verweigern. In Ausnahmefällen oder bei Aggressionen seitens der Gäste kann die Polizei eingeschaltet werden.
  29. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rezeption.
  30. Alle anderen Angelegenheiten, die nicht in diesen Bestimmungen geregelt sind, sollten im Einzelfall mit dem Eigentümer des Feldes vereinbart werden.
  31. Wer ohne Wissen und Zustimmung des Platzbetreibers Strom an Personen abgibt, die den Strom nicht gekauft haben, kann vom Platzbesitzer ohne Rückerstattung der Gebühr für den nicht genutzten Aufenthalt des Platzes verwiesen werden.
  32. Das Unternehmen, das Online-Zahlungsdienste anbietet, ist Autopay S.A.